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Die Weiterbildung richtet sich an Personen, die über ein in der nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AVPfleWoqG erlassenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift genanntes Studium oder eine in der nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AVPfleWoqG erlassenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift genannte Ausbildung zur Fachkraft verfügt oder nach der nach § 16 Abs. 2 Satz 2 erlassenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift Altenpflegerinnen oder Altenpflegern bzw. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen oder Gesundheits- und Krankenpflegern gleichgestellt ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.