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KursleitungDr. jur. Sebastian KirschRichter am Amtsgericht Garmisch Partenkirchen, Mitbegründer und „juristischer Kopf“ der Idee des Werdenfelser Weges
Gebühren
475,00 EUR
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Ausschreibung
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Bildungsziel
Freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bettgitter, Gurtfixierungen oder Einschluss spielen in den verschiedensten Pflegesituationen eine wichtige Rolle und benötigen aufgrund ihrer Grundrechtsrelevanz einer betreuungsgerichtlichen oder familiengerichtlichen Genehmigung. Hierbei leistet die Fortbildung einen entscheidenden Baustein zum Schutz betroffener Menschen. Der „Werdenfelser Weg“ ist ein verfahrensrechtlicher Ansatz zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen. Er unterstützt die Einrichtungen bei Einführung bzw. Umsetzung von Alternativmaßnahmen.
Die Fortbildung zielt auf einen doppelten Nutzen ab: Ein Verfahrenspfleger unterstützt innerhalb des gerichtlichen Genehmigungsverfahrens mit richterlichem Einzelauftrag als Interessensvertreter eines von einer Fixierung Bedrohten die Entscheidungsfindung, indem er die Situation vor Ort diskutiert und sich um die Diskussion über schonendere Alternativen bemüht. Eine Kombination von pflegefachlichem Wissen über Vermeidungsstrategien und juristischem Informationsstand über die rechtlichen Kriterien und kommunikativen vermittelnden Fähigkeiten ermöglicht den Verfahrenspflegern im gerichtlichen Auftrag jeden Fixierungsfall individuell einzuschätzen und Alternativen gemeinsam mit dem Heim und den Angehörigen durchzudenken und anzuwenden.
Die Fortbildung befähigt Mitarbeiter von Einrichtungen bereits im Vorfeld eines gerichtlichen Genehmigungsverfahrens zur Umsetzung des Konzepts innerhalb der Einrichtung und implementiert so die Gedanken des Werdenfelser Wegs bereits im Leitbild der Einrichtung, sodass es in kompetenter Beratung der Betroffenen und ihrer Angehörigen gar nicht erst zur Frage einer gerichtlichen Genehmigung kommt.
Diese Fortbildung baut auch, mit vielen Praktischen Beispielen, aus dem Bereich des Werdenfelser Wegs auf. Sie zeigt auf, wie die Zusammenarbeit zwischen dem Gericht und den Betreuungsverantwortlichen gestaltet werden kann.
Inhalt
Informationen zum Inhalt bzw. Ablauf der Fortbildung entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Hinweis:
Die Veranstaltung findet an drei aufeinanderfolgenden Tagen statt: Dienstag, 27. Oktober 2026 und Mittwoch, 28. Oktober 2026 jeweils von 9 bis 16.30 Uhr. Am Donnerstag, 29. Oktober 2026 beginnt die Fortbildung um 9 Uhr und endet um 13:30 Uhr.
Dozenten:
Tag 1: Dr. jur. Sebastian Kirsch Richter am Amtsgericht Garmisch Partenkirchen, Mitbegründer und „juristischer Kopf“ der Idee des Werdenfelser Weges
Tag 2: Lisa Bader B.A., Referentin mit jahrelanger täglicher Erfahrung, Verfahrenspflegerin für den Werdenfelser Weg, Referentin auf Fachtagungen
Tag 3: Dipl. jur. univ. Christoph Maier Richter am Amtsgericht
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Careberufen (Seniorenbetreuung, Eingliederungshilfe, Krankenhaus, Akutpsychiatrie, Jugendeinrichtungen) mit dem Ziel aktiver Verfahrenspflegschaften erhalten ein Zertifikat zur Vorlage bei Gericht. Personen mit sonstigem Interesse am Thema (Behörden Mitarbeiter, Betreuer, Rechtsanwälte, Angehörige) erhalten eine Teilnahmebestätigung.
Hinweis
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
KursleitungDr. jur. Sebastian KirschRichter am Amtsgericht Garmisch Partenkirchen, Mitbegründer und „juristischer Kopf“ der Idee des Werdenfelser Weges